Wort davor: Handelle
Händelmacher
- Belegtext:
einen händelmacher kann eine oberkeit lebenlängliche trostung ankünden
Datierung: 1650
Fundstelle: GraubdnRQ. II 327
Wort danach: Handelsmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten