Wort davor: Handelsjunge
Handelsknecht
vgl.
Handelsdiener.
- Belegtext:
wer [von den Schutzjuden] nicht 1000 fl. erech [= zu versteuerndes Vermögen (hebräisch)] giebt, soll keine 2 handelsknechte als hausirer
halten; ... der herr steht für den schaden ein, welcher der gemeinde durch die handelsknecht entsteht
Datierung: 1769
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2102
Wort danach: Handelslade
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