Wort davor: Handelshaus
Händelheller
vgl.
Händleinsheller.
- Belegtext:
das Volk glaubte, es sei im Besitz einer Kreuzmünze stets vor dem Teufel sicher, solchem Aberglauben machte man auch den sogenannten händelheller dienstbar,
weil sie auf der einen Seite ein Kreuz, auf der anderen Seite einen Handschuh führten, der fälschlich als segnende Hand Gottes gedeutet wurde, in Wirklichkeit aber nichts war als ein Zeichen des vom König verliehenen Rechts, Münzen zu prägen
Fundstelle: Niemer,Geld 8
Wort danach: Handelsherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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