Wort davor: Handelsgesetzbuch
Handelsgewölbe
Erklärung:
Warenlager.
- Belegtext:
[Verbot] mit allerhand ... kostbaren ... gütern angefuellete handelsgewoelber anzulegen ... und darinnen ... zu verbotener zeit ihre ... waaren zu vertreiben
Datierung: 1687
Fundstelle: LeipzStO. 143
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Wort danach: Handelsgewölber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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