Wort davor: Handelsfrau
Handelsfreiheit
Erklärung:
Recht, Handel zu treiben.
- Belegtext:
soll zwar die handelsfreiheit auf dem Triester platze iedermann gestattet, aber die handelsvorzuege nur den angemeldeten und approbirten dritten zugesprochen ... werden
Datierung: 1787
Fundstelle: HdbchÖstGes. XIV 81
- Datierung: 1803
Fundstelle: v.Berg,PolR. III Reg.
Wort danach: Handelsfreund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten