Wort davor: Handeisen
Händeklatschen
- Belegtext:
das muthwillige schreien und haendeklatschen auf der gasse ist bei angemessener strafe iedermann ohne ruecksicht des standes verboten
Datierung: 1781
Fundstelle: HdbchÖstGes. I 164
Wort danach: Handel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten