Wort davor: Handbrüche
Handbuch
Erklärung:
zur Eintragung von erheblichen Rechts- und Geschäftsvorgängen; im Bergwerk.
vgl.
Handrodel.
- Belegtext:
[Schreiber gelobt] all ratschläg, abschied vnd anders, so in der canzley gehandelt, in mein manual vnd handbuch aigentlich aufzuschreiben
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 20
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- Belegtext:
wann ein handelßmann in crafft seiner handtsbucher [statt handelsbücher?] schulden oder außstand begehrt, so solle seinem antzaigen nach landtsbrauch nit glaubt werden
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 186
- Belegtext:
die gemainen haußverzeichnus, handbuecher, zehet- perkhrecht- ... register und dergleichen privatschriften, so von beßrer richtigkeit und zu gedechtnus gemacht werden, tragen als
domestica instrumenta khain ... weisung auf sich
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 25 § 12
- Belegtext:
es söllen die geschwornen schryber alle und jede contracten in ihre register, manual oder handbücher ordentlich verlybe
Datierung: 1615
Fundstelle: BernStG. 24
- Belegtext:
sy sollen ihre register unnd handbücher uss der ampttheyung ... keineswegs verruchen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 56
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- Belegtext:
[der Mäkler soll außer] in ein accurates buch und register alles auch gleich bey schließung der partheyen in gegenwart des verkäuffers in ein besonderes handbuch kürtzlich notiren
Datierung: 1740
Region/Autor/Textsorte:
Hamburg
Fundstelle: Rehme,HR. 212
Handbuch (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
im Bergwerk.
Wort danach: Handbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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