Wort davor: Handbrüche

Handbuch
Erklärung: zur Eintragung von erheblichen Rechts- und Geschäftsvorgängen; im Bergwerk.
vgl. Handrodel.

Handbuch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Bergwerk.

Wort danach: Handbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten