Wort davor: Handbrief
Handbrot
Erklärung:
durch Arbeit verdienter Unterhalt.
- Belegtext:
sollen solche eltern den kindern, dieweil sie unter iren jaren, bis sie ihr hantbrot gewinnen moegen, handreichung u. nahrung schaffen
Datierung: 1781
Fundstelle: Scherz-Oberlin 605
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Wort danach: Handbruch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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