Wort davor: handbewegend
Handbieten
Handbieten (I)
Erklärung:
Handschlag.
Handbieten (I 1)
Erklärung:
zur Begrüßung.
- Belegtext:
die samtl. herren mit handbietn bewillkommet
Datierung: 1748
Fundstelle: Schmid,Winterthur 17
Handbieten (I 2)
Erklärung:
beim Versprechen.
- Belegtext:
des geloben vnd handbietens halber
Datierung: 1557
Fundstelle: FRAustr. 43 S. 229
Handbieten (II)
Erklärung:
Hilfeleistung.
- Belegtext:
sintemal sie sonst auff der welt von niemand hette stewer und handbieten zu gewarten
Datierung: 1601
Fundstelle: Wendunm. II 521
- Belegtext:
wolle man sich der gebuhr nach mit handbieten erkleren und verhalten
Datierung: 1617
Fundstelle: WürtLTA.2 III 831
Wort danach: Handbietung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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