Wort davor: Handanlegung

Handarbeit
Erklärung: körperliche Arbeit [N].

Handarbeit (Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Fronarbeit.
Handarbeit (Spiegelstrich 2)
Erklärung: als Strafart.

Wort danach: Handarbeiter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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