Wort davor: Handanlegen
Handanlegung
Handanlegung (I)
Erklärung:
tätlicher Angriff.
Handanlegung (II)
Erklärung:
Mitwirkung.
- Belegtext:
ein neuer galgen, dem gewohnlichen gebrauch nach in bewesenhait und handanlegung der gesambten gmeind ufgericht
Datierung: 1670
Fundstelle: SchwäbWB. III 1108
- Belegtext:
[zur Instandhaltung der Straßen] wäre mit der gemeinsamen handanlegung ... fort und fort beyzuhalten
Datierung: 1753
Fundstelle: Scotti,Trier II 1071
Wort danach: Handarbeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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