Handänderungsgebühr
Erklärung:
Abgabe bei Besitzwechsel.
vgl.
Erkenntnisgeld,
Handänderung (II),
Höre (II).
Wort danach: Handangelobung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten