Wort davor: Handabschlagung
Handänderung
Handänderung (I)
Erklärung:
Änderung des Besitzes an liegenden Gütern.
- Belegtext:
das lob von allen handenderungen usserthalb der rechten natürlichen erbschaften dem lehensherren gebürt
Datierung: 1604
Fundstelle: JaunLR. 36
- Belegtext:
sind der käufer vnd schryber verbunden, selbige handänderung den lehenherren oder ihren amptlüten anzezeigen
Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 137
- Belegtext:
wellendt wir den ehrschatz von unseren mannlechen bei jeder handtenderung also zu begehrter messigung bestimbt haben, dass ...
Datierung: 1653
Fundstelle: Niedersimmental 124
Faksimile
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- Belegtext:
soll von solcher handänderung der ehr-schatz bezogen werden
Fundstelle: BernGS. 1762 S. 85
Handänderung (II)
Erklärung:
wie Handänderungsgebühr.
Wort danach: Handänderungsgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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