Wort davor: Handabschlagung

Handänderung

Handänderung (I)
Erklärung: Änderung des Besitzes an liegenden Gütern.

Handänderung (II)
Erklärung: wie Handänderungsgebühr.

Wort danach: Handänderungsgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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