Wort davor: Hand
Handabhacken
Erklärung:
als Straferhöhung.
- Belegtext:
kombt ein absonderlich grosses verbrechen oder zway grosse zusamben, soll der richter die ordinari straff des grössern, wegen deß kleineren durch zangenreißen, händtabhacken, zungen oder riemen schneyden vermehren
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 46 § 3
Wort danach: Handabhauen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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