Wort davor: Hammerstätte

Hammerstreich

Hammerstreich (I)
Erklärung: buchstäblich.

Hammerstreich (II)
Erklärung: 1 1/2 Schuh breiter Grenzraum, von dem aus der Nachbar seine Grenzmauer und so weiter unterhalten kann.
vgl. Hammerschlag (I).

Wort danach: Hammertag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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