Wort davor: Hammerstätte
Hammerstreich
Hammerstreich (I)
Erklärung:
buchstäblich.
- Belegtext:
wenn einer ... mit hammerstreich oder anderer wehr den andern verletzet
Datierung: 1702
Fundstelle: ZMährSchles. 10 (1906) 280
Hammerstreich (II)
Erklärung:
1 1/2 Schuh breiter Grenzraum, von dem aus der Nachbar seine Grenzmauer und so weiter unterhalten kann.
vgl.
Hammerschlag (I).
Wort danach: Hammertag
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