Wort davor: 2hammen

1Hammer
Erklärung: Werkzeug in allgemeiner, beruflicher und symbolischer Verwendung.
vgl. Axt, Beil.

1Hammer (I)
1Hammer (II)
Erklärung: Werkzeug des Münzmeisters.
1Hammer (III)
Erklärung: Würdezeichen des Vorsitzenden, Gemeindevorstehers, Richters usw.
1Hammer (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere auch als Ladezeichen.
1Hammer (IV)
Erklärung: für den Zuschlag bei Versteigerungen; nhd. "unter den Hammer kommen, bringen".
1Hammer (V)
Erklärung: Waldhammer, mit dem haubares oder geschlagenes Holz bezeichnet wird.
vgl. Holzhammer (I), Waldeisen, Zeicheneisen.
1Hammer (VI)
Erklärung: Wurfgerät zur Bestimmung von Entfernungen.
vgl. Beschlaghammer, Gegenhammer, Pfeil (II), Schlaghammer.
1Hammer (VII)
Erklärung: Hausmarke.
1Hammer (VIII)
Erklärung: Hammerwerk.
1Hammer (IX)
Erklärung: Gilde, deren Werkzeug der Hammer ist.

Wort danach: 2Hammer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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