Haltzettel Erklärung:Zettel, auf dem der Gehalt des Erzes verzeichnet ist.
Belegtext:
es soll auch ein probirer dem andern seinen probe- oder haltzeddel weder weisen Datierung: 1698
Fundstelle:Span,Bergsp. 22
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg