Wort davor: Haltnis

Haltpfennig

Haltpfennig (I)
Erklärung: Hütergeld.

Haltpfennig (II)
Erklärung: Ehepfennig.

Wort danach: Haltreiter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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