Wort davor: Haltfurche

Haltgedinge
Erklärung: "ein Gedinge, bei welchem der Arbeiter nach bestimmten Sätzen, welche sich nach dem Gehalte der gewonnenen Erze richten, gelohnt wird" Veith,Bergwb. 222.

Wort danach: Haltgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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