Wort davor: Haltereintrieb

Haltergeld
Erklärung: Halftergeld, Trinkgeld für den Knecht des Pferdeverkäufers.

Haltergeld (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Geld, das beim Viehverkauf dem Hirten zufällt" Unger,SteirWsch. 323.
vgl. Haltgeld (III).

Wort danach: Hälterhand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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