Belegtext:
das iederman zur ährnt- und lesenzeit nit eher als bei dem tag ... ausfahren und gehen soll und zu abends auch zu rechter zeit nach dem haltereintrieb haimbfahren und gehen Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VIII 356
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)