Wort davor: Halsgesetz
Halsgewand
Erklärung:
Schmuck.
- Belegtext:
[bei Steuerschätzung soll] jedermann sein cleider und halsgewant nachgelassen und das uberig bei eim ungeverlichen geschatzt werden
Datierung: 1525
Fundstelle: BambChr. II 93
Wort danach: halshalsgleich
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