Wort davor: Halsgerichtsobrigkeit

Halsgerichtsordnung
Erklärung: bezeichnet vorzugsweise das Gesetz Karls V. von 1532.

Wort danach: Halsgerichtssache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten