Wort davor: Halsgerichtsgezirk
Halsgerichtsherr
Erklärung:
ober(st)er Strafgerichtsherr.
- Belegtext:
wölche person och ain geschwornen und gelopten frid nit helt ... den mag der halsgerichtsherr darumben mit recht straffen
Datierung: 1532
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 956
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- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 877
- Belegtext:
es ist ... ein jeder hals-oder landgerichtsherr schuldig in seinem halsgerichtsgezirk die zeichen des innhabenden hohen gerichts ... zu erheben
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 18 § 10
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Wort danach: Halsgerichtsherrlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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