Wort davor: Halsgerichtsfall
Halsgerichtsgerechtigkeit
- Belegtext:
zumalen ... all- und jede ... gerichtsbarkeit, als ein oberherrliches vorrecht bey uns ... beruhet, so folget ..., daß der blutbann, oder halsgerichtsgerechtigkeit nur denenjenigen
zustehen koenne, welche solches recht von uns ... durch besondere belehn- oder verleihung ... erworben haben
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 18 § 3
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Wort danach: Halsgerichtsgezirk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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