Wort davor: Halsgerichtsberechtigung
Halsgerichtsdiener
- Belegtext:
derselbe ist auch schuldig, ... die noethige ... halsgerichts- oder frohndienere zu unterhalten
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 18 § 1
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Halsgerichtseinrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten