Wort davor: Halsgeige

Halsgericht
Erklärung: Gericht über Leben und Tod.

Halsgericht (I)
Erklärung: Recht der oberen Gerichtsbarkeit.
Halsgericht (II)
Erklärung: das (gehegte) Gericht selbst.

Wort danach: Halsgerichtsassistent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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