Wort davor: halsfällig
Halsfällung
vgl.
fällen (III 1).
- Belegtext:
"durch das Urteil: beklagter sall tho halsse gefället syn - die halsfällung genannt - wurde der Verurteilte niederfällig, d.h. für ehrlos erkannt"
Datierung: 1847
Fundstelle: Mensing
Wort danach: Halsfang
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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