Wort davor: Halsbürge
Halsbuße
Halsbuße (I)
Erklärung:
Todesstrafe.
Halsbuße (II)
Erklärung:
Lösegeld für den Hals.
- Belegtext:
nachmalß sol d. thetter J.H. irer gr.gn. die hohe halsßbuße, nemlich 100 m. vor gerichten ablegen, wie er sich denn solches ... verpflichtet hat
Fundstelle: ZMarienwerder 53 (1913) 3
Wort danach: 1Halse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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