Belegtext:
das panzerlehen oder halsberglehn (feudum loricae s. halsbergae) ist ein ritterlehn, welches unter der bedingung ertheilet wird, daß der vasall auf befehl seines lehnherrn sowohl
in kriegs- als friedenszeiten gepanzert oder in ruestung erscheinen muß Datierung: 1794
Fundstelle:Hagemann,KlJurAufs. I 85
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