Wort davor: Halmung

(Halmwurf)
Erklärung: symbolische Handlung bei Verträgen, besonders bei Grundstücksübertragung.
vgl. Halm (III 1).

Wort danach: Halmzehnt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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