Wort davor: Halmbuch

halmen
vgl. Halm (III 1).

halmen (I)
Erklärung: durch den Halm den Besitz räumen.

halmen (II)
Erklärung: beim Abernten.

Wort danach: Halmheu

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten