Wort davor: Hallstätte
Hallensteuer
Erklärung:
Abgabe.
vgl.
Halle (II).
- Belegtext:
der undervogt zu Sulz von solchen satlzhallen die gewonliche steuer ampts halben entrichtet, als aber e.fg. durch dero lobl. rät mit BM. und gericht wegen abkauffung solcher ... hallensteuer handlung pflegen
Datierung: 1606
Fundstelle: WürtLTA.2 II 535
- Datierung: 1606
Fundstelle: WürtLTA.2 II 541
Wort danach: Hallunterschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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