Wort davor: Hallerspan
Hallfahrt
Erklärung:
Schiffsladung Salz.
- Belegtext:
es ist auch recht, wan ain halfahrt salz ertrinkt obenher, ain ausferig sol das schef verscheren in vierzehen tagen
Datierung: 1426
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 86
Faksimile
- Belegtext:
ob ein fertiger führt fünf hällfahrt oder sechs, der solt auch nur ein schef ... haben ... und sollt auch fürbas auf die übrige hallfährt nimmer zöhlen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Lori,BairBergr. 43
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
"den Handel mit Halleiner Salz, das nach älteren Absperrungsmaßregeln nicht auf der Achse zu Land ins bayerische Gebiet gebracht werden durfte, sondern zu Wasser ..., sicherte sich der
Herzog durch den wichtigen Vertrag mit dem Erzbischof ... von 1594, wodurch ihm der hällingische salzausgang zu wasser in sogenannten hallfahrten
mit einer festen jährlichen Menge kaufweise ... überlassen wurde"
Fundstelle: Zycha,LitSalinen 99
- Belegtext:
nullus omnino hominum preter eos sales in navibus debeat ... evehere de salina [Hallein] ... in usibus huiusmodi navigii et eveccionis, que halvart dicitur
Region/Autor/Textsorte:
Zycha
Fundstelle: Heymann,Arb. 62 S. 300
- Fundstelle: Schmeller2 I 759
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: Hallgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten