Hälftner
Erklärung:
"Bauer, der mit einem andern auf die Häfte des Landes geht, das heißt zur Hälfte mit ihm bearbeitet oder pachtet" Gutzeit,Livl. I 479;
"Bauer, der ein halbes Gesinde besitzt" Gutzeit,Livl. I 479; "Bauer, welcher für die Hälfte der Ernte ein Stück Hofsland bearbeitet und abärntet" Gutzeit,Livl. I 479.
vgl.
Halbkörner.
Wort danach: Hälftschaf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten