Wort davor: Halfleute

Halfmann

Halfmann (I)
Erklärung: Pächter um halben Ertrag; ob teils zu II?

Halfmann (II)
Erklärung: "Bauer, der die Hälfte eines vollen Gutes besitzt" DWB. IV 2 Sp. 209.

Wort danach: hälft

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