Wort davor: Halfleute
Halfmann
Halfmann (I)
Erklärung:
Pächter um halben Ertrag; ob teils zu II?
- Belegtext:
doe ich was zu Mundorp die pende zu ontfaen van des halffmans weghen, doe gaff ich den scheffen 2 alb. zu urkunde
Datierung: 1398
Fundstelle: NrhAnn. 54 (1892) 55
- Belegtext:
ich ginge nach unserm halfman G. den vor einen burgen zu setzen
Datierung: 1545
Fundstelle: BuchWeinsberg I 222
- Belegtext:
es erkennen die nachbaren zu M. jedem halfman in der brach zu säen einen morgen
Datierung: 1581
Fundstelle: NrhAnn. 75 (1903) 80
- Belegtext:
der sadelhoff Asterlagen ... is van meynen ... heren abten ... Diederich B. dem halffman aldair verpacht und verdain voer die helfte alles korns
Datierung: 1584
Fundstelle: WerdenUrb. II 680
- Belegtext:
und wie der halfman mit sinem broder, auch ein halfman, die flugt uff das weisse hauf wulten nehmen, sin die freibuter innen nachgeeilt und haben die beiden ... halfen erschossen
Datierung: 1593
Fundstelle: BuchWeinsberg IV 180
- Belegtext:
der ritterschaft lehenguet ind ire halffman moegen ind sullen up iren moelen malen
Fundstelle: BergLR. 106
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: Berghaus I 639
- Fundstelle: Lasch-Borchling II 201
- Fundstelle: ZRhWestfVk. 5 (1908) 162
Halfmann (II)
Erklärung:
"Bauer, der die Hälfte eines vollen Gutes besitzt" DWB. IV 2 Sp. 209.
- Belegtext:
daß er sie nach ihrem wahren verhältnisse in ganze, halbe und viertelleute eingetheilt ... auch soviel ... möglich gewesen, die pflichten jeder klasse gleichförmig gemacht und zum exempel den halbmann
zu der hälfte desjenigen verbunden habe, was der ganze völlig zu entrichten schuldig ist
Datierung: 1798
Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 209
Wort danach: hälft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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