Wort davor: Halfersche

Halfleute

Halfleute (I)
Erklärung: Halbpächter.

Halfleute (II)
Erklärung: Schiffer, die den Schleppdienst bei der Rheinschiffahrt betreiben.
vgl. Halfe (II).

Wort danach: Halfmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten