Wort davor: Halbwinn

Halbwinne, Halbwinner
Erklärung: Pächter um halben Ertrag; ("Bauer, der gegen den Genuß der Hälfte der Früchte den Acker eines Herrn bebaut" Schiller-Lübben II 182).

Wort danach: Halbwinnerrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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