Wort davor: Halbwein
Halbweingarten
Erklärung:
dessen halber Ertrag als Pachtzins gegeben wird.
- Belegtext:
als antreffen die halb- und dritteil stücker oder wingart, spragh ... J.C. durgh geheisch der gemeiner hoiber ... als vur recht, welche zit und wannen sulche half- und dritteilwingarten ... in guttem gewonlichen buwe nit gehalten wurden
Datierung: 1518
Region/Autor/Textsorte:
Untermosel
Fundstelle: GrW. VI 541
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Halbweisung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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