Wort davor: Halbwagen
Halbwagner
Erklärung:
der mit einem zweirädrigen Wagen fährt.
- Belegtext:
ain ieder hofrichter des gotshauß Walthausen soll die schrann im closter daselbst mit dem richter und den ratgeschwornen aus dem markt W. auch den ambtleuten und halbwagnern deselben urbarleuten besetzen
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 750
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: halbwährig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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