Wort davor: halbständig
Halbsteuer
Erklärung:
Abgabe; laut SchwäbWB. III 1060 "wohl Steuer aus dem halben Einkommen".
- Belegtext:
datz Pragels ein hof: 8 phunt, ... und 2 ze rossefuer, 2 phunt ze halbpstiwer
Datierung: 1288
Fundstelle: UrbMeinh. 75
- Datierung: 1427
Fundstelle: SchwäbWB. III 1060
- Datierung: 1825
Fr. A. Brandstäter, Land und Leute des Landkreises Danzig (Danzig 1879) 408
Wort danach: Halbstraßengericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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