Wort davor: Halbsester
Halbsetzung
Erklärung:
Gütergemeinschaft zu Hälften.
- Belegtext:
bei ieglicher heirath solle eine abrede und verzaichnuß deren zuebringenten gelter, paarschaft und vernußen gerichtlich verfaßet werden, damit, fahlß ein halbsöczung nicht vorgehete,
in der ehe hernach so vill weniger zwistigkeiten entstehen
Datierung: 18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 177
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Wort danach: Halbsippe
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