Wort davor: halbrecht
halbrierhunden
Erklärung:
?
- Belegtext:
zum andern ..., das auch der statrichter in dem halbrierhunden [sic!] testamentsprüchen als burgerrecht, zins, satz, aufsandung, legatar und was denselben anhengig zu handlen und zu richten habe
Datierung: 1566
Fundstelle: Tomaschek,Wien II 2, 189
Wort danach: Halbritter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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