Wort davor: Halbherr
Halbhof
Erklärung:
Bauerngut mit halber Dienstleistung.
- Belegtext:
ainer von ainem hoff soll drei tag zu acker fahren und zwen halbhoff auch sovil
Datierung: 1630
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 250
Faksimile
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- Belegtext:
zum andern hat auch die fürstl. herrschaft im lande ihre cammer-höfe, fuehrwercke, meyereyen, schäffereyen, halb-höfe und dergleichen
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 340
- Belegtext:
"so wertete man zu Ende des 17. Jahrhunderts den ganzen Hof eines bäuerlichen Besitztums nach diesem Modus des Hoffußes gleich zwei Huben oder Halbhöfen oder gleich vier Lehen oder acht Bausölden"
Fundstelle: Peetz,VwStud. 345
Wort danach: Halbhöfner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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