Wort davor: Halbguldner
halbgültig
halbgültig (I)
Erklärung:
halbgültiges Schwein Gegensatz zu Schlachtschwein.
vgl.
dreischröt.
- Belegtext:
swa man danne geschriben vindet slahtswein, daz sol ie wert sein dreier schilling; swa man danne nennet geschriben halbgveltiger swein, der sol ie ainez wert sein fvenf vnd viertzich phening
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: PfarrkirchenUrb. 3
Faksimile
- in Google Books
halbgültig (II)
vgl.
halb (II 1).
- Belegtext:
wann der kläger seine klag nicht genugsamb und vollkommen aber gleichwohl so viel erwiesen, dass solches für eine semiplenam probationem oder halbgültiges beweissthumb angesehen werden mag
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 195
Faksimile
Wort danach: Halbgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten