Wort davor: Halbgewirkde

Halbgezeugnis
Erklärung: unvollständiger, teilweiser Beweis.
vgl. halb (II 1).

Wort danach: Halbglas

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten