Wort davor: Halbgeschwistert

Halbgeselle

Halbgeselle (I)
Erklärung: Handwerker, der die Lehrjahre beendet hat, aber noch nicht freigesprochen ist.
vgl. Geselle (IV 1 a).

Halbgeselle (II)
Erklärung: im Reformationsschrifttum von Mönchen und Nonnen gebraucht.
vgl. Halbselle.

Wort danach: Halbgewirkde

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