Wort davor: Halbgemeinder
Halbgericht
Erklärung:
Gericht, dessen Hoheit und Ertrag jemand zur Hälfte gehört.
- Belegtext:
soll auch kein hegereuter oder schütze, außgenommen diejenigen, so unter das halb-gerichte, hiervon ... excipiret werden
Datierung: 1687
Fundstelle: CJVenatorio-Forest. III 312
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- Belegtext:
wir, der landesfürst und lehnsherr, reichen und verleihen bemeldten rathe solch halbgerichte in unserer stadt Gardelegen
Datierung: 1688
Fundstelle: Gardeleger Nachrichten 1935 nr. 241
- Belegtext:
"das Gogericht an der Pisser oder sogenannte halbgericht wurde ebenfalls im Namen des Herzogs von Braunschweig und des Bischofs von Hildesheim abgehalten"
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Engelke,GfschPeine 9
Wort danach: Halbgeschwistergit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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