Wort davor: halbbrüchig
Halbbruder
sprachliche Erläuterung:
anord. halfbroðir, afries. halfbrother, mnl. halfbroeder.
Halbbruder (I)
Erklärung:
Bruder mit einem gemeinsamen Elternteil.
Halbbruder (II)
Erklärung:
Laienbruder.
Halbbruder (III)
Erklärung:
nicht vollberechtigtes Gildenmitglied.
- Belegtext:
des ambtsknechts besoldung ist jehrlich ein halber gulde. darzu wan er das gancze ambt verbadet der leiche zu folgen, ist etwa ein vollbruder oder schwester verstorben, soll er nehmen vier groschen pommers
..., ist aber ein halbbruder oder halbschwester gestorben, soll er nehmen acht groschen
Datierung: 1620
Fundstelle: StettinTräger 338
Wort danach: Halbbrudersohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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