Wort davor: Halbbauerei
Halbbauerstelle
- Belegtext:
daß jede grundherrschaft für jede ... wüste gewordene und nicht retablirte bauerstelle 1000 taler, für jede halbbauer- und cossätenstelle 500 taler und
für jede gärtner- oder häuslerstelle 300 taler strafe erlegen ... soll
Datierung: 1764
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Franz,Bauerntum II 232
Wort danach: Halbbaugenießer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten